Jedermannsrecht

Das Jedermannsrecht ist ein bis in das Mittelalter zurückreichendes Gewohnheitsrecht, das allen Menschen, die in Schweden reisen, das Recht gibt sich frei in der Natur zu bewegen. Es bezieht sich auf den respektvollen Umgang des Einzelnen mit der Natur und mit anderen Menschen und findet sich auch in den bekannten Worten wieder, dass die Freiheit des Einzelnen dort endet wo die Freiheit des anderen beginnt.

 

Was das Jedermannsrecht in der Praxis bedeutet, zeigt sich sehr schön an dem Recht überall eine Nacht zu zelten (max. drei Zelte), auch auf Land, das sich in privatem Besitz befindet. Das ist das Recht eines Jeden und grundsätzlich erlaubt. Aber wenn man sich in der Nähe von Wohnhäusern befindet, muss man immer die Erlaubnis des Grundbesitzers einholen und einen angemessenen Abstand zu den Wohnhäusern einhalten. So bleiben das Recht und die persönliche Freiheit von allen gewahrt. Ausgenommen sind Naturreservate, Nationalparks und bewirtschaftete Flächen.

 

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